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So erkennen Sie einen seriösen Makler
Noch immer herrscht das Vorurteil, dass Makler zwar Kosten (Provision)
verursachen, aber tatsächlich wenig Leistung bringen. So manches "schwarze
Schaf" hat das Image der Branche beim Konsumenten geprägt. Leidtragende
dieses Rufs sind servicesorientierte Unternehmen, die um den Kunden
bemüht sind und die Immobiliensuche erleichtern. Wie Sie einen seriösen
Makler schnell erkennen und damit garantiert "an den Richtigen" kommen,
verrät unsere Checkliste:
Grundvoraussetzungen
- Selbstverständlich verfügt ein seriöser Makler über eine aufrechte
Gewerbeberechtigung und arbeitet von einem festen Bürostandort aus.
- Ebenfalls Indiz für professionelle Unternehmen sind ein einheitlicher
Markenauftritt sowie eine eventuell bestehende Mitgliedschaft in einem
Berufsnetzwerk (z.B. ÖVI), das die Kanzlei zur Einhaltung bestimmter
Kodizes verpflichtet.
Warnsignal
- Ein seriöser Makler veranstaltet keine Massenbesichtigungen, bei
denen die potenziellen Mieter oder Käufer unter Druck gesetzt werden,
als erster den Vertrag zu unterschreiben, um den Zuschlag zu bekommen.
Der Makler muss informieren
- Das Maklergesetz regelt die Rechte und Pflichten eines Maklers.
Für Immobiliensuchende besonders wichtig ist die Aufklärungs- und
Informationspflicht, der jeder Makler unterliegt. Das bedeutet: Der
Immobilienmakler muss den Interessenten aktiv über alle Eigenschaften
und Rahmenbedingungen in Kenntnis setzen, die Einfluss auf den Wert
der Immobilie haben. Das können zum Beispiel anstehende Sanierungs-
und Reparaturarbeiten am Gebäude sein. Das Verschweigen wichtiger
Details ist tabu: Allfällige Mängel und Gebrechen, die zum Beispiel
für die Unterzeichnung des Mietvertrages relevant sind, muss der Makler
dem Interessenten mitteilen. Bei Vernachlässigung dieser Pflicht haftet
der Makler mit seiner Provision!
- Der Makler muss dem Wohnungsinteressenten eine Übersicht zukommen
lassen, die eine Auflistung sämtlicher Kosten enthält, die durch den
Abschuss des Miet- oder Kaufvertrages entstehen (Kosten der Vergebührung,
eventuell der Vertragserrichtung). Auch die Höhe der Vermittlungsprovision
muss angegeben werden.
In Sachen Provision
- Meist sind drei Bruttomonatsmieten fällig, doch in manchen Fällen
darf der Makler nur zwei verlangen. Nämlich dann, wenn er gleichzeitig
auch Hausverwalter der Liegenschaft ist.
- Dem Makler steht gar keine Provision zu, wenn er selbst der Vermieter
oder Verkäufer ist oder der Vertragsabschluss wirtschaftlich einem
Eigentumsverhältnis gleichkommt. Ein Blick ins Grundbuch kann hier
Aufschluss geben.
- Der Makler muss bereits während der ersten Besichtigung auf ein
potenzielles familiäres Verhältnis oder ein wirtschaftliches Näheverhältnis
zum Vermieter oder Verkäufer hinweisen. Passiert das nicht, entfällt
der Provisionsanspruch. Ein Blick ins Firmenbuch gibt über eventuell
bestehende (Nähe-)Verhältnisse Auskunft.
Vorschuss gibt's nicht
- Das Recht auf einen Vorschuss hat der Makler nicht. Mit dem Unterschreiben
eines Besichtigungsscheins gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein.
Diese Unterschrift dient lediglich als Nachweis, dass Ihnen das Objekt
vom Makler gezeigt wurde.
Wenn der Makler für Sie tauscht
- Wenn Sie einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen, er selbst
aber kein passendes Objekt in seinem Portfolio hat, so ist das noch
lange kein Grund, dass er Ihnen nicht helfen kann. Makler haben die
Möglichkeit, mit anderen Kanzleien so genannte aMeta-Geschäfte abzuschließen.
Das bedeutet, dass der Makler das Wunschobjekt möglicherweise über
eine andere Kanzlei organisieren kann. Das gute daran: Die Provision,
die Sie bei erfolgreichem Geschäft an den Makler leisten, bleibt gleich.
Beachtet man all diese Punkte, steht einem erfolgreichen Geschäft mit
einem Makler nichts im Wege und legt seine Immobiliensuche in kompetente
Hände. Erfahrung und Marktkenntnis sind ausschlaggebende Kriterien,
um für den Kunden die Wunschimmobilie finden zu können. Kurzum: Einen
seriösen Makler zu beauftragen bedeutet Sicherheit
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